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und/oder Texte der DMSV-News dürfen gerne unter Quellenangabe
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Aktualsierungen
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DMSV-News-Seite mitteilen |
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  15.05.2010:
Wir trauern um unseren Testpiloten Jasmin Fazlic

Am 10.05.2010 gegen 19:20 Uhr
verunglückte Jasmin beim Landeanflug mit seiner Echo-Maschine
"Mooney" auf den Flugplatz Bihac in Bosnien-Herzegowina
tödlich.
Augenzeugenberichten zu Folge kämpfte er mit technischen
Problemen und stotterndem Motor im Endanflug auf die Landebahn. Leider
hat er es nicht mehr bis zur 1000 m entfernten Bahn geschafft und ist
in das letzte Haus der Ortschaft Golubic gestürzt.
Wer Jasmin kannte, der wusste, dass er ein technisch sehr penibler
Mensch war und sich all seine Fluggeräte in bestem
Wartungszustand befanden.
Wir verlieren mit ihm nicht nur einen hervorragenden Testpiloten,
sondern auch einen tollen Menschen, der immer ein Lächeln auf
den Lippen hatte. Fliegen war sein Lebensinhalt und so oft er konnte,
begab er sich mit einem seiner Fluggeräte in die Luft.
Jasmin, Du wirst uns allen fehlen, Deine Freundschaft, Dein
Lächeln und Deine Erfahrung ist nur schwer zu ersetzen. Der
einzige Trost der in so einer Situation ein wenig helfen kann, ist der,
dass Du in Deinem geliebten Element "Luft" unterwegs warst.
Es war schön, Dich zu kennen, wir werden Dein Andenken in
Ehren halten, vielleicht fliegst Du ja hin und wieder mal bei uns mit.
Unser aufrichtiges Beileid gilt besonders seiner Familie,
Angehörigen und Freunden in diesen schweren Stunden.
Ruhe in Frieden...
DMSV-Vorstand
Musterprüfstelle
und Freunde
  06.04.2010:
Neuer DMSV-Vorstand nimmt seine Arbeit auf
Nach der erfolgreichen Jahreshauptversammlung 2010
ist es an der Zeit, dass der neu gewählte Vorstand seine
Arbeit aufnimmt.
Wir danken den anwesenden Mitgliedern für
die einstimmige Wahl der 3 Vorstände und das Vertrauen, das
sie ihnen ausgesprochen haben.
Der neue Vorstand hat wie berichtet, einiges an
Arbeit vor sich liegen und schaut positiv in die Zukunft. Es gilt
einige Dinge aufzuarbeiten und die nötigen Änderungen
in die Wege zu leiten. Dazu zählt auch, eine
offenere Kommunikation zu pflegen und die auf der JHV 2010 gesteckten
Ziele zu verwirklichen!
05.02.2010:
Endgültige Entscheidung des VGH Mannheim zur DULV-LTA
"DULV-2008-001"
Der Verwaltungsgerichtshof Baden
Württemberg (VGH) hat am 28.01.2010 die Beschwerde des DULV
gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 20.04.2009
(-3K 396/09) zurückgewiesen!
Ein erneuter Einspruch des DULV ist nicht
möglich, da dieser Beschluss unanfechtbar ist. (§ 152
Abs. 1 VwGO)
Der VGH machte in seiner Begründung
deutlich, dass der DULV hier rechtwidrig gehandelt hat.
Nun können also alle Piloten, die einen
solchen Motorschirm der Muster PAP ROS 125 Revolution 26, 28, sowie
Action GT 26 besitzen oder zukünftig erwerben
möchten, weiterhin fliegen.
Es gibt nach Feststellung des VGH "kaum etwas das
dafür spricht, dass die Produkte nicht den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen".
Die Musterprüfstelle des DMSV hatte hier
schon vor einigen Monaten klar darauf hingewiesen, dass diese DULV-LTA
rechtswidrig ist. Nun zeigt die Urteilsbegründung des VGH, das
wir damit richtig lagen. Auch sind nach wie vor keine schweren, oder
gar tödlichen Unfälle mit diesen Geräten
bekannt geworden, obwohl diese von immer mehr Piloten geflogen werden.
Man darf also feststellen, dass in Deutschland nach wie vor "Recht"
gesprochen wird und Gerechtigkeit kein Fremdwort ist.
Aber überzeugt Euch selbst und lest nach Link
zum VGH-Urteil, keine Angst es ist wirklich sehr kurz
gehalten.
14.05.2009:
LTA der Beauftragten zu musterzulassungsbefreiten
Luftfahrtgeräten rechtswidrig
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"Rechtswidrig schon mangels
Zuständigkeit", das ist eine der Kernaussagen, mit denen vom
Verwaltungsgericht Stuttgart am 20.04.2009 eine LTA des Deutschen
Ultraleichtverbandes zu einigen Motorschirmen beurteilt wurde.
Anders als es die Beauftragten wohl selbst
gerne hätten und darstellen, schafft die Beauftragtenverordnung keineswegs
etwa "allumfassend Zuständige" für die entsprechenden
Luftsportgeräte, sondern geben die dortigen Definitionen der
Zuständigkeiten gegenteilig auch klar deren Begrenzungen vor.
Selbstangemaßte, von der BeauftrV nicht abgedeckte
Tätigkeiten und Anordnungen sind rechtswidrig und
müssen ggf. von den Beauftragten entsprechend vertreten
werden. Dies hat nun auch das Verwaltungsgericht
unmißverständlich und kostenpflichtig klargestellt.
Auch ein versuchtes Übergeben des Schwarzen Peters an das LBA
bleibt da nach der Beurteilung des Gerichts erfolglos. Dem
gegenseitigen Zuspielen von Bällen hatte zudem bereits das VG
in Braunschweig mit dem Verweisen an das VG Stuttgart einen Riegel
vorgeschoben.
Das Gericht führt u.a. aus,
daß "im Bereich der in § 1 Abs. 4 LuftVZO geregelten
Luftsportgeräte insofern keine Aufgaben übertragen"
wurden. "Weder erfaßt § 2 Nr. 6 BeauftrV die
Lufttüchtigkeitsprüfung solcher Geräte (dies
wäre auch von der Rechtsgrundlage des § 31c Nr. 1
LuftVG nicht gedeckt) noch findet insoweit § 17 LuftGerPV
Anwendung," da die Beauftragten (hier der DULV) "für diese
Geräte gerade nicht die nach § 2 Abs. 1
zuständige Stelle" sind.
Sog. nichtzulassungspflichtige leichte
Luftsportgeräte (< 120 kg) (§ 1 Abs.
4 LuftVZO) sind praktisch alle Gleitsegel und Hängegleiter und
fast alle Motorschirme! Für die Zukunft ist also klar: LTAs
der Beauftragten dazu sind mangels Zuständigkeit rechtswidrig
und wird es daher bis zu einer vernünftigen Neuregelung wohl
nicht mehr geben. Selbst für die Vergangenheit ist nicht
ausschließbar, daß da Mancher überlegt, ob
denn da alles mit rechten Dingen zuging.
Trotz deutlichen Hinweises des Gerichts,
daß eine Entscheidung wohl auch in der Hauptsache
wahrscheinlich gegen ihn laufen wird, hat der DULV heute nun
seinerseits gegen den Beschluß Einspruch eingelegt und damit
vor allem die Zeit gewonnen, auf die er scheinbar auch während
des bisherigen Verfahrens immer wieder gespielt hat.
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Dennoch ist dies nur ein weiteres Zeichen
dafür, wie viel im Luftsportgerätebereich seit Jahren
im Argen liegt. Gespräche aber werden nicht geführt
oder wenn, dann offenbar nur im Kreise exakt derjenigen, die bereits in
der Vergangenheit genau die Saat der heutigen Misere und des
allseitigen Vertrauensverlusts gelegt haben und für die
bisherigen mangelhaften rechtlichen Grundlagen sowie deren seltsame und
inkonsistente Auslegung bzw. Praktizierung "zuständig" sind.
Man bemüht sich erkennbar nicht ansatzweise um sachliche
Problemlösungen, sondern spielt die Taktik des Todschweigens
und der Ausschaltung von Kritikern und Konkurrenten.
Traurig, wenn nun auch deshalb verstärkt
Gerichte bemüht werden müssen. Offenbar ist der
Rechtsstaat hier aber nun an einem Punkt angekommen, an dem er nur noch
auf die Unabhängigkeit der Gerichte hoffen kann. Es kann auch
nur gehofft werden, daß nun wenigstens das VG Mannheim nicht
erst Zwangsgelder androhen/verhängen muß, um
überhaupt Antwort und Stellungnahmen zu bekommen.
Angesichts des öffentlichen Interesses
andererseits aber vielleicht auch ganz gut, wenn es bedingt durch den
neuerlichen Widerspruch nun tatsächlich mal zu einem
öffentlichen Verfahren kommt (s.a.).
05.05.2009:
LBA verfolgt in mindestens 94 Fällen Vorgehensweise von
Musterprüfstelle
Das LBA als zuständige Dienst-, Rechts-
und Fachaufsicht prüft seit 27. März 2009 in
mindestens 94 Fällen bei Musterprüfungen von
Motorschirm-Trikes, ob es dort zu sog. "Blitz-Musterprüfungen"
kam und gewährleistet damit in jedem Fall verantwortlich die
öffentliche Sicherheit. In Frage steht, ob bei bestimmten
Musterprüfungen einer Musterprüfstelle die nach LTF
erforderlichen flugtechnischen Tests durchgeführt wurden oder
ob sie u.U. nicht nur einseitig, sondern grundsätzlich
tatsächlich verzichtbar sind, woraus sich dann ggf.
beispielhaft ein neues äußerst ressourcenschonendes
Vorgehen für alle Hersteller und
Musterprüfstellen ableiten ließe. (s.a. Näheres)
30.04.2009:
Schweizer Behörden begutachteten Gleitschirme und
Hängegleiter mit Elektromotor am 22.04.2009
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Am 22.04.2009 fand eine von Dr. Oliver
Padlina organisierte offizielle Vorführung von Gleitschirmen
mit Elektromotoren in der Schweiz statt. Anwesend waren u.a. Vertreter
des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL)
und des SHV. Nach Vorträgen und einer praktischen
Demonstration haben die Elektroantriebe, darunter speziell auch das
DMSV-mustergeprüfte Elektro-Motorschirm-Trike des Schweizer
Herstellers Skyjam (s.a. DMSV-News
v. 30.04.2009), als UL offenbar grundsätzlich
positiv überrascht (Anmerk.: Motorschirme sind in der Schweiz
bisher nicht erlaubt.).
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Begeisterte Visionen von "Gleitschirmen mit
'elektischen Aufstiegshilfen' ", die dann, so die Argumentation der
Befürworter, eigentlich nicht "wirklich" als motorisiert zu
betrachten seien, wurden allerdings doch als wohl etwas zu
euphemistisch bereits während des Termins "gebremst" und seit
27.04.2009 liegen vom Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt
BAZL nun klare Aussagen zur luftrechtlichen Situation und weiteren
Vorgehensweisen vor (s.a.):
Sobald ein Hängegleiter
(Delta, Gleitschirm oder Starrflügler) mit einem Motor
ausgerüstet wird, handelt es sich um ein motorisiertes
Luftfahrzeug, konkret um ein Flugzeug. Ein Flugzeug unterliegt
"automatisch" völlig anderen Regelungen als ein motorloser
Hängegleiter.
(...) die Art des Motors, ob Verbrenner oder
Elektro sowie, ob der Motor nur zeitweise oder immer "eingeschaltet"
wird, spielt dabei keine Rolle (...)
Eine Unterscheidung (zwischen Elektroantrieben
als Aufstiegshilfe oder als Mittel, um motorisiert vom Punkt A zum
Punkt B zu fliegen) ist irrelevant, sie steht ausserhalb der
luftrechtlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten.
Mit einem Weg in Richtung etwaiger luftrechtlicher
Sonderregelungen für "elektrische Aufstiegshilfen" ist in der
Schweiz jedenfalls nicht zu rechnen. Motor ist Motor. Anders, als
während des Termins von einigen Gästen vorgeschlagen,
wird sich die Schweiz also nicht etwa "an Deutschland orientieren",
speziell nicht an den "auch dort ungelegten Eiern", sondern
könnte nun umgekehrt die Schweizer Entscheidung ggf. sogar
richtungsweisend für Deutschland werden. Insbesondere das hier
geäußerte zusätzliche Argument eines
"fehlenden Leidensdrucks" ist nicht ganz von der Hand zu weisen, da,
anders als in der Schweiz, Motorschirme in Deutschland als UL ja
bereits durchaus geregelt und erlaubt sind (bei allem vom DMSV auch
dabei gesehenen und beim LBA angeregten Verbesserungsbedarf). Auch
Schirme mit Elektroantrieb sind in Deutschland "motorisierte
Gleitschirme" und deren luftrechtliche Zuordnung, u.a. nach §
25 LuftVG, LuftVZO § 1 Abs. 4, LuftGerPV § 10a, 2. DV
LuftGerPV, BeauftrV und LTF ist definitionsgemäß
damit recht eindeutig.
Auch die Verbände DHV und DULV sehen das
hinter vorgehaltener Hand wohl durchaus etwas realistischer, als sie es
in sonst seltener offenbar situationsgenerierter Eintracht der
Öffentlichkeit zu verkaufen suchen. Angesichts des sonstigen
Monopol-, Prestige- und Machtverlustes ist man da offenbar hin-und
hergerissen, zwischen Realismus und der Versuchung sich wenigstens den
vermeintlich so attraktiven neuen Markt der Elektromotoren nach altem
Muster wieder monopolhaft einzuverleiben!
Das erklärt dann wohl mit, daß
man auch über "Elektro" außerhalb von
"Werbeverlautbarungen" nicht spricht. Das haben "Beauftragte", auch
wenn sie dafür gar nicht beauftragt sind (!) (aber solche
Kleinigkeiten sind wohl Peanuts - waren es schon immer?) nicht
nötig. Hat man denn offenbar noch gar nichts gelernt? Will man
wieder in kleinem Kreis vollendete Tatsachen schaffen? Jetzt erst
recht? Sollen in ebenso kleinem Geheimzirkel (und unter exklusiver
Herstellerbeteiligung) wieder erst neue interne Richtlinien, dann neue
LTF nach eigenen Maßgaben geschrieben werden, mit denen und
über die man sich dann ein Zuständigkeits-,
Prüf- und letztlich wohl Verkaufsmonopol zu sichern trachtet -
am besten gleich im gesamten +/- deutschsprachigen Raum? Versuchen kann
man's ja mal? Dann ist aber immer noch die Frage, ob
Verkehrsministerium und LBA da einfach so mitmachen. Die Offiziellen
der Schweiz haben sich offenbar dagegen entschieden.
30.04.2009:
Neueste DMSV-Motorschirm-Musterprüfung: Das erste
mustergeprüfte Motorschirm-Trike mit Elektroantrieb!
Seit 08.04.2009 ist vom DMSV neben einem zweiten
Elektromotorschirm (DMSV-MS-5020-09) nun auch das
erste Elektro-Motorschirmtrike DMSV-MS-5021-09 erfolgreich
mustergeprüft.
Zur Aero hatte es für diese
Geräte der Schweizer Firma Skyjam termin- und wetterbedingt
wegen der Testflüge leider knapp nicht mehr gereicht. Indirekt
war sie dennoch bereits vertreten: das Knowhow im Propellerkonzept des
auf der Messe vorgestellten 1. mustergeprüften Elektromotors (s.a.
DMSV-News v. 30.03.2009) stammt so bspw. von Skyjam und
dadurch erklären sich auch dessen diesbgl.
"Ähnlichkeiten" zu den beiden Skyjam-Geräten.
31.03.2009:
Selbstkontrolle der beauftragten Flugverbände offenbar nicht
ausreichend
Nach einer Meldung des Spiegel-Online hat die Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung (BFU) in einer Untersuchung
herausgefunden, dass die Selbstkontrolle der Flugverbände
nicht ausreichend sei. Auf die Ultraleichtflieger käme eine
Sicherheitsdebatte zu. "In Ultraleichtflugzeugen kamen mehr Menschen
um, als in den größeren Sportfliegern - obwohl es
davon viel mehr Maschinen gibt", so Frank Göldner,
BFU-Experte. Jo Konrad vom Deutschen Ultraleichtflugverband war zwar
gezwungen zuzugeben, daß die Unfallzahlen des abgelaufenen
Jahres "ein besorgniserregender Ausreißer" seien, zu 90
Prozent hätten aber Fehler des Piloten zum Absturz
geführt und es gäbe einfach bei einem Teil seiner
Ultraleichtflieger eine "zu legere Handhabung" des Fluggeräts,
so Konrad, dessen Verband selbst u.a. auch für die Ausbildung
und Lizensierung der kritisierten Piloten verantwortlich ist. (s.a.)
30.03.2009:
Neueste DMSV-Motorschirm-Musterprüfung: Der erste
mustergeprüfte Motorschirm mit Elektroantrieb!
Die LBA-anerkannte Musterprüfstelle des
DMSV hat unter der MP-Nummer DMSV-MS-5019-09 an die Fa. LFG
Bormann die erste Musterprüfbescheinigung für einen
Motorschirm mit Elektroantrieb erteilt. Die von LFG Bormann zusammen
mit Wolfgang Zankl und der Fa. PAP zur Serienreife entwickelte
Antriebseinheit verwendet einen von dem Deutschen Dr. Ing. Werner Eck
entwickelten bürstenlosen Außenläufermotor
HPDirect 10, der in den Käfig PAP 1400 integriert ist. Die
Motoreneinheit ist als normaler Antrieb eines "Motorschirms",
aber auch als erste serienreife und mustergeprüfte E-Aufstiegshilfe
eines Gleitschirms einsetzbar. Damit sind nun auch zum ersten Mal
konkrete zulassungstechnische Grundlagen für die Vision
"Elektrostart" von Dr. Werner Eck in Deutschland gelegt.
Unabhängig davon beginnt bei PAP mit dem Abschluß
der Musterprüfung der weltweite Vertrieb des E-Paramotors
für 'Electric PPG'. Sogar das erste Trike mit E-Motor soll
offenbar kurzfristig verfügbar sein. "Das elektrische
Zeitalter in der Fliegerei hat die Bastelwerkstatt endgültig
verlassen." (Zitat Dr. Eck).
Auf der größten deutschen Messe
für die Freizeit- und Geschäftsfliegerei, der vom 02.
bis 05. April stattfindenden Aero
Friedrichshafen, wird der innovative Antrieb von LFG Bormann
in Halle B 2 präsentiert. Auch eine Flugvorführung
wird damit stattfinden und Dr. Eck wird einen Vortrag über den
Elektroflug von Gleitschirmen und Hängegleitern halten.
18.03.2009:
Offenbar auch Platzhalter in Verantwortung für Flugverbot
anläßl. NATO-Gipfel vom 01.04.-04.04.2009
Zweifellos ist der Pilot selbst primär
natürlich eigenverantwortlich dafür
zuständig, die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Fliegen
einzuhalten. Ein Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe
nimmt nun für den NATO-Gipfel darüber hinausgehend
aber auch ausdrücklich Geländehalter in die Pflicht. (Näheres.)

12.03.2009:
"Erprobungsprogramm Außenstarterlaubnis" samt "Ergebnissen"
auf dem Prüfstand
Es ist wohl leider durchaus auch der Eindruck
entstanden, daß in der öffentlichen Darstellung wie
in der versuchten praktischen Umsetzung mehr die verbandsseitig
verfolgten Zielsetzungen und pilotenseitigen Wunschvorstellungen, als
die tatsächlichen Vereinbarungen und Zugeständnisse
in den Vordergrund gerückt wurden. "Flugplatzzwang
für Motorschirmpiloten teilweise aufgehoben", auch damit wurde
schon getitelt, die fremde Gans schon ganz am Anfang zerteilt, bevor
sie überhaupt gefangen und tatsächlich die eigene
geworden war.
Immerhin handelt es sich nur
um ein Erprobungsprogramm. Mit so einem Verhalten aber erzeugt man
massiven Erwartungs- und Erfolgsdruck auf sich selbst und Druck hat ab
und an die Eigenschaft, daß er doch manches "beugt". Mancher
wollte nach Lippenbekenntnis so zwar "dazu beitragen, daß
diese neu gewonnene Freiheit nicht leichtfertig auf's Spiel gesetzt
wird“, tat aber schon mit der opportunistischen
überschwänglichen Darstellung dieser neuen Freiheiten
und der massiven "Relativierung" von deren Voraussetzungen bis hin zu
deren versuchten Hinwegredens genau das Gegenteil. Einwände
und Bedenken wurden einfach vom Tisch gewischt. Manche wollten in
altbekannter Manier wieder einfach mal selbstherrlich "Fakten"
schaffen, wohl einseitig auf den sicheren Applaus im "Erfolgsfall"
schielend, die mit der Selbstherrlichkeit einhergehende
Möglichkeit des Mißerfolgs und den damit dann
umgekehrt verbundenen massiven kontraproduktiven Effekt für
die Sache selbst aber leichtfertig billigend in Kauf nehmend.
Nun, auch dies alles wurde durchaus zur Kenntnis
genommen und wohl nicht von Jedem als das aufgefaßt, was man
gemeinhin unter tatsächlich konstruktiver und vertrauensvoller
Zusammenarbeit versteht. Zusammen mit der ohnehin keineswegs etwa
einheitlich positiven Einschätzung durch Länder und
Luftämter geht nun wohl auch dies in die anstehende Bewertung
des Programms samt seines "Durchführenden" u.a. durch den
Bund-Länder-Fachausschuss ein.
Man kann im Sinne der Sache wohl nur hoffen,
daß dennoch positive Eindrücke überwiegen
und ein paktischer Nutzen bleibt. Dieser liegt unseres Erachtens nach
hautsächlich in der Tatsache begründet, daß
man sich überhaupt über die Problematik "Motorschirm
und sog. Flugplatzwang" unterhält. Es ist allerdings zu
"befürchten", daß vernünftige und
dauerhafte Lösungen auch hier letztlich ohne breiten Konsens
und vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich sind. Weder
darum, noch überhaupt um Information hat man sich bisher
gekümmert - noch nicht einmal von Seiten des
durchführenden UL-Verbandes.
Hoffen wir dennoch auf das Beste. Wahrscheinlich
ist spätestens zur AERO zumindest mit "positiven"
Resumées zu rechnen - vielleicht sogar wieder mit
überschwänglichen. Man sollte auch solche dann aber
aufmerksam lesen und sich erinnern, daß ein 2-Jahres-Zyklus
dabei nicht ungewöhnlich ist.
10.03.2009:
Verstärkung im Luftsportgerätebereich des LBA -
"Runder Tisch Motorschirm 2009" - Neue solide LTF-Motorschirm 2010
"Verstärkung"
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung bzw. das LBA sucht für den
Luftsportgerätebereich kompetente Verstärkung
(Bewerbungsfrist 18.03.2009; Näheres). Damit soll
offenbar auch die Rechts- und Fachaufsicht über die
beauftragten Luftsportverbände gestärkt werden und
möchte das LBA künftig auch selbst an der fachlichen
Bearbeitung bei Erstellung und Fortentwicklung von Bau- und
Prüfvorschriften mitwirken.
Gerade auch in diesem Bereich hatte die Aufhebung des bisherigen
Prüfstellen-Monopols der "Beauftragten", die sich "ihre"
Vorschriften bisher im wesentlichen selbst geschrieben haben, letztlich
auch zur Aufdeckung erheblicher Mängel geführt.
Mangelhafte LTF
Auch
Lufttüchtigkeitsvorschriften/Lufttüchtigkeitsforderungen
(LTF) unterliegen zumindest einem natürlichen
"Alterungsprozeß". Sowohl die LTF für Gleitschirme
(NfL 35/03), als auch die LTF für Motorschirme (NfL 23/05)
weisen alleine schon deshalb Mängel auf. Manche dieser
"Mängel" sind in der Tat aus heutiger Sicht nur noch
"historisch" erklärbar. Deutlicher "Verbesserungsbedarf" ist
jedenfalls bei beiden gegeben. Dies wird eigentlich von allen
Fachleuten so gesehen (s.a. DMSV-News
19.11.2008).
Manche vorhandenen Mängel und sogar
Fehler wurden offenbar über Jahre überhaupt nur
deshalb nicht offenbar, sind "nicht aufgefallen", weil die vom LBA
herausgegebenen, bisher aber letztlich von DHV und DULV
verfaßten Texte praktisch auch einzig exakt von diesen beiden
Verbänden bzw. deren Prüfstellen angewendet wurden,
die zudem bis vor kurzem wohl noch mit einem vermeintlichen
Unfehlbarkeitsnimbus der "Beauftragten" ausgestattet waren. Eigene
Anwendung aber "puffert" grundsätzlich ggf. sogar Fehler und
mit "eigenen" Vorschriften kann man eben auch dann "arbeiten", wenn
diese schlecht und fehlerhaft sind. Im Extremfall könnte man
ggf. wohl sogar einfach über Fehler hinweggehen und sogar noch
behaupten, genau so hätte man sich das beim Schreiben der
Vorschrift" eigentlich vorgestellt (ggf. s.a. DSMV-News
06.04.2008 ff..
Jedenfalls mußte man sich bei der
konkreten "Umsetzung" der LTF, bei jeglichen
„Interpretationen“ ggf. bis hin zur Entscheidung
über eine „Nichtanwendung“ oder
"Umdeutung" einzelner Bestimmungen überwiegend nur mit sich
selbst auseinandersetzen. Das sich ergebende
„Konfliktpotential“ war dementsprechend gering.
Selbst existente Probleme werden in solchen Fällen nicht
unbedingt thematisiert, gar wirklich gelöst oder auch nur
verbessert. Wo man es doch tut, ist jede "Lösung" schon per
Definitionem die "Richtige" und zudem genau zum richtigen Zeitpunkt
erfolgt.
Seit der Anerkennung zweier neuer
Musterprüftstellen durch das LBA in 2007 (DMSV-MPS,
EAPR-MPS)
und der damit verbundenen Aufhebung des bis dahin bestehenden
faktischen Prüfstellenmonopols von DHV und DULV bei
Gleitschirmen und Motorschirmen hat sich die Situation allerdings
geändert: Mit den LTF mußten plötzlich auch
andere Prüfstellen arbeiten. Dafür allerdings waren
die aktuellen LTF nie geschrieben worden! Manches wurde zu Recht
hinterfragt. Mit den neuen Musterprüfstellen entstanden damit
primär keine neuen Probleme, sondern es traten nur die
"alteingesessenen" bisher "unsichtbaren offen zu Tage.
Erfolg am "Runden Tisch" trotz Konsens
noch nicht umgesetzt
Im motorlosen Gleitschirmbereich sprangen zur
Lösung der sich ergebenden Probleme alle Parteien (DHV, EAPR,
DMSV und PMA) mit der Einrichtung eines Runden Tischs über
ihren Schatten. Es war nicht einfach, aber an dessen Ende stand nach
über einem Jahr Arbeit schon am 18.11.2008 letztlich sogar ein
Konsens
über eine neue LTF Gleitschirm (NfL 35/03) auf Basis der EN 926,
die der Runde Tisch dem Luftfahrtbundesamt (LBA) zur erbindlichen
Umsetzung bereits vorgeschlagen hat. Trotz dieser "idealen"
Voraussetzungen eines Konsenses aller Beteiligten aber, ist eine
konkrete und verbindliche Umsetzung seitens des LBA offenbar aus
Kapazitätsgründen bis zum heutigen Datum leider noch
nicht erfolgt. Auch dies zeigt, wie wichtig und richtig die vorgesehene
personelle Verstärkung im Luftsportgerätebereich beim
LBA ist.
Konstruktiver Dialog und neue
Motorschirm-LTF dringend nötig
Angesichts diesbzgl. noch fehlender konkreter
LBA-Aktivitäten sogar im motorlosen Bereich, - obwohl dort
schon ein Konsens vorliegt -, ist es wohl kaum verwunderlich,
daß das LBA im Motorschirmbereich bisher weder auf die
DMSV-Vorschläge zur notwendigen umfassenden Neufassung der
Motorschirm-LTF und unsere klaren Angebote konstruktiver Mitarbeit
dabei, noch auf unsere Anregung eines "Runden Tisch Motorschirm 2009"
vom 14.11.2008 überhaupt reagiert hat. Auch im
Motorschirmbereich aber ist ein konstruktiver Dialog und konstruktive
Zusammenarbeit der berechtigten Interessenvertreter, insbesondere
natürlich der betroffenen Musterprüfstellen des DULV
und des DMSV, unter geeigneter Einbeziehung des LBA oder gar unter
dessen Moderierung, grundlegende Voraussetzung für eine
ebenfalls möglichst im Konsens anzustrebende LTF-Neufassung!
Wir hoffen, daß nun vielleicht alleine schon die vorhandene
Perspektive auf absehbaren personellen Ressourcenzuwachs beim LBA auch
dort einen deutlichen "Motivationsschub" verursacht und dieser dann
ggf. auch den DULV positiv "mitreißt".
Rechtsunsicherheit,
Orientierungslosigkeit sowie Stillstand zum allseitigen Schaden
Zur Zeit herrschen im Motorschirmbereich in
Deutschland leider Rechtsunsicherheit, Orientierungslosigkeit sowie
letztlich Stillstand und international werden weder LBA, noch die
Prüfstellen mehr ernstgenommen! Diese jetzige Situation
dürfte daher nicht nur für alle Beteiligten als
unbefriedigend gelten, sondern insbesondere bei ihrer
Fortführung Keinem dienen und letztlich dem Ansehen und
Vertrauen des gesamten Sports, der Verbände,
Musterprüfstellen, aber sicher auch dem des LBA, ja
Deutschlands nur schaden. Dies darf unseres Erachtens nach nicht sein!
Problemlösung und
öffentliche Verantwortung
Die "Hoffnungen" jetzt allerdings nur auf eine
neue oder zusätzliche Person im Referat T4 zu setzen, diese
nun gar "abzuwarten", scheint uns speziell angesichts von normalerweise
selbstverständlichen Einarbeitungszeiten bei der Dringlichkeit
der Probleme aber nicht als angebracht. Für sinnvoller und
letztlich unabdingbar hielten wir eine geeignete Vorarbeit, so
daß die "Verstärkung" dann möglichst gleich
in medias res gehen kann. Herzlichen Glückwunsch schon jetzt
der/dem Glücklichen .
Probleme sind dazu da angepackt und
gelöst zu werden! Dazu muß man allerdings in einen
Dialog treten - wenn es sein muß eben auch unter
Zurückstellung persönlicher Ressentiments! Wir
denken, dies sind Musterprüfstellen wie Verwaltung unserer
gemeinsamen öffentlichen Verantwortung und dem Sport schuldig.
Der DMSV hat es bereits mehrfach angeregt, tut es folgend nochmals öffentlich.
"Runder Tisch Motorschirm 2009"
Der DMSV lädt hiermit im
Interesse des Sports LBA und DULV ausdrücklich nochmals zu
einem konstruktiven "Runden Tisch Motorschirm 2009"
ein, mit dem auch die Grundlagen für eine möglichst
zügige und umfassende Motorschirm-LTF-Neufassung gelegt werden
sollten. Gerne übernimmt der DMSV die Organisation des ersten
Termins bereits noch im April 2009! Wenn sich auch die anderen
Parteien/Interessenvertreter einer konstruktiven Mitarbeit nicht
verschließen und ein Apriltermin realisiert werden kann
(diesbzgl. Kontaktaufnahmen werden von uns bis Ende nächster
Woche erfolgen), dann halten wir als zeitliches Ziel eine neue
Motorschirm-LTF zum Ende des ersten Halbjahres 2010 für
durchaus realistisch..
Gerne berichten wir über den Fortgang.
09.03.2009:
Längerer Ausfall der DULV-Musterprüfstellen-Datenbank
heizt Spekulationen an
Seit etlichen Tagen sind auf den Seiten der
DULV-Datenbank keinerlei Informationen zu Musterprüfungen mehr
abrufbar. Dies scheint mit Problemen anderer Seiten der betroffenen
Homepage zu korrelieren, aufgrund derer Teile der Homepage nicht mehr
vorhanden, nicht mehr zugänglich oder zumindest
plötzlich "unsichtbar" sind.
Einzigen Aufschluß liefern offenbar als
"gehaltvoll" erachtete Fehlermeldungen wie:
"Sie haben keine Berechtigung diese Datei zu
lesen oder Sie ist nicht vorhanden!"
"Wenn eine Quelldatei und eine Zeilennummer
angegeben sind, handelt es sich hierbei um die Stelle, an der der
Fehler entdeckt wurde."
Das wird dann wohl so korrekt sein und
muß genügen. Es sind also wohl "Fehler" entdeckt
worden und/oder es sind irgendwelche Dinge "nicht vorhanden"!?
Spekulation bliebe dann wohl einzig die Beantwortung der Frage, wie
folgender ergänzende Hinweis in einer Fehlermeldung zu
verstehen ist:
"Dies muss aber nicht die genaue Stelle des
Problems sein."
Wie auch immer, es wird sicher mit Hochdruck an
der Beseitigung der Fehler gearbeitet.
06.03.2009:
Luftraumschutzmaßnahmen anlässlich des NATO-Gipfels
in Baden-Baden und Straßburg vom 01.04.-04.04.2009
Für den Zeitraum des NATO-Gipfels werden
zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung Flugbeschränkungsgebiete um die
Veranstaltungsorte eingerichtet (NfL I-51/09). Näheres auf der
ständig
aktuell gehaltenen Website der DFS:
http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/pilots_and_operations/deutsch/pilots_and_operations/
news/luftraum/luftraumschutzmassnahmen_zum_nato_gipfel_vom_1_apr_bis_zum_4_apr_2009/index.html
alternativ: Nato-Gipfel
19.11.2008:
4. Runder Tisch erzielt Konsens über Vorschlag neuer LTF auf
Basis der EN 926
Nur knapp mehr als ein Jahr nach dem 1.
Runden Tisch in Erding, in damals durchaus sehr aufgeheizter
Atmosphäre, erarbeitete der 4. Runde Tisch am gestrigen
18.11.2008 in einem sehr guten und konstruktiven
Gesprächsklima am Starnberger See nun einen Konsens. Die
Prüfstellen DHV, EAPR und DMSV sowie der Herstellerverband PMA
einigten sich darauf, dem LBA gemeinsam neue
Lufttüchtigkeitsforderungen Gleitschirm (NfL 35/03) auf Basis
der EN 926/1 (Festigkeitsanforderungen) und 926/2 (Flugtests)
möglichst schon zum 01.01.2009 vorzuschlagen und fixierte
verbindlich die Formulierungen des Vorschlags sowie der
ergänzenden Ausführungsanweisungen. Mit einer
Inkraftsetzung wird die Musterprüfung für
Gleitschirme durch LBA-anerkannte Prüfstellen in Deutschland
nicht hinfällig, Arbeitsgrundlage für diese weiterhin
notwendigen Prüfungen sind dann allerdings die Anforderungen
der EN. Auch die bisherige Kategorisierung nach LTF 1 bis 3 wird damit
auf die in der EN implementierte Form A bis D umgestellt.
Durch diesen positiven Schritt, weg von einem
deutschen Sonderweg "zurück nach Europa", wird dank aller
Beteiligten über die künftige Anwendung auch in
Deutschland die EN nicht nur ihrem Namen und ihrer Idee (s.a. hier) besser gerecht, sondern
dürfte sie sich damit wohl auch endgültig als
weltweiter Standard durchgesetzt haben, den es nun wieder gemeinsam
weiterzuentwickeln gilt.
(s.a. aktuelle Meldungen EAPR,
DHV)
Im motorlosen Bereich (NfL 35/03) ist unter
Mitwirkung des DMSV damit also praktisch geschafft, was dem
Motorschirmbereich (NfL 23/05) noch bevorsteht: sinnvolle, neue,
letztlich im Konsens der beteiligten Parteien auf Basis ehrlicher
technischer Argumentation zu erarbeitende
Lufttüchtigkeitsforderungen, mit denen künftig auch
deren einheitliche Umsetzung durch mehrere Musterprüfstellen
garantiert wird. Dies ist im Sinne von Piloten, Herstellern wie
Prüfstellen! Der DMSV hält dies gerade auch im
Motorschirmbereich für dringend erforderlich und hat dem LBA
bereits eine erste entsprechende Anregung vorgelegt! Es wird kein
einfacher Weg und für manche ggf. auch ein schmerzlicher, aber
er ist ebenso sinnvoll wie notwendig und, wie man am o.g. Runden Tisch
sieht, darf man hoffen, daß er schlußendlich ebenso
zum Erfolg führen wird.
22.10.2008:
DMSV setzt neue Maßstäbe bei der
Motorschirm-Musterprüfung
Die LBA-anerkannte Musterprüfstelle des
DMSV für Motorschirme und Motorschirmtrikes setzt neue
Standards im Motorschirmsport: Ab sofort wird es nur noch
Musterprüfungen und Testflüge mit
Videodokumentationen geben. Die wichtigsten der dabei dokumentierten
Testflugmanöver jedes Schirme werden zudem
standardmäßig auf der Homepage
veröffentlicht werden, so daß sich interessierte
Piloten im wahrsten Sinne des Wortes selbst ein Bild vom Flugverhalten
eines Motorschirmes in bestimmten Situationen verschaffen
können. Ergänzend werden alle flugtechnischen
Testergebnisse und wichtigsten Daten der Flugtests über
einfachen Link öffentlich zugänglich sein. Die
DMSV-Musterprüfstelle schließt sich damit dem unter
Ihrer Mitwirkung am Runden Tisch bereits im motorlosen Bereich
vereinbarten Vorgehen (die EAPR dokumentiert und
veröffentlicht Videos im Prinzip bereits seit Aufnahme ihrer
Tätigkeit in 2007. Beim DHV hinkt die praktische Umsetzung der
Absichtserklärung vom März 2008 z.Zt. noch etwas
hinterher.) erhöhter Transparenz und Nachvollziehbarkeit an
und übernimmt im Motorschirmbereich damit die
Führung.
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